- Oct 8, 2008
Irgendwie kann ich meine Freude über diesen Heise-Artikel nicht verstecken...
Verwaltungsgericht Münster in einem jetzt bekannt gegebenen Urteil (Az.: 7 K 1473/07) entschieden, dass der private Besitz eines internetfähigen Computers allein nicht automatisch für den Einzug von Rundfunkgebühren herangezogen werden kann.
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