GEZ

  • Keine GEZ Gebühr bei privater PC-Nutzung

    Irgendwie kann ich meine Freude über diesen Heise-Artikel nicht verstecken...

    Verwaltungsgericht Münster in einem jetzt bekannt gegebenen Urteil (Az.: 7 K 1473/07) entschieden, dass der private Besitz eines internetfähigen Computers allein nicht automatisch für den Einzug von Rundfunkgebühren herangezogen werden kann.

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